Vorstand

Der Vorstand der Spar- und Unterstützungsverein wird auf der jährlichen Jahreshauptversammlung gewählt und besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:

Mathias Janßen
PK Vechta

1. Vorsitzender

Vorstandsmitglied seit 2007

Theo Grewenkamp
PK Vechta

2. Vorsitzender

Vorstandsmitglied seit 1989

Markus Schaper
PI Cloppenburg

1. Kassierer

Vorstandsmitglied seit 2022

Claus Melle
PK Vechta

2. Kassierer

Vorstandsmitglied seit 2000

Matthias Büssing
PK BAB Ahlhorn

1. Beisitzer

Vorstandsmitglied seit 2012

Josef Soika
PI Verden

2. Beisitzer

Vorstandsmitglied seit 1999

Stefan Heitmann
PK Vechta

3. Beisitzer

Vorstandsmitglied seit 2010

Andrea Heitmann

Mitarbeiterin im SUV Vorstand

Bastian Wollering
PI Cloppenburg

Beisitzer

Vorstandsmitglied seit 2022

Anton Hempen
PI Cloppenburg

Beisitzer

Vorstandsmitglied seit 1989

Ansgar Bramlage
PK Vechta

Beisitzer

Vorstandsmitglied seit 2022

Frank Soika
PK Vechta

Beisitzer

Vorstandsmitglied seit 2022

Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Menschen, die sich dem Spar- und Unterstützungsverein für Polizeibeamte im Oldenburger Münsterland e.V. anschließen wollen.

Wir nehmen satzungsgemäß nur Polizeibeamte (mit deren Angehörigen) regional aus dem Bereich Weser/Ems auf.

Nähere Informationen stehen in dem Blog der Polizeikasse im Intranet der Polizei in PSN null 15.
Hier ist auch die Satzung, die Beitragsordnung sowie der Aufnahmeantrag hinterlegt.

Bei Interesse an dem Beitritt in unseren Verein muss der vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag an unsere Anschrift übersandt werden:

Spar- Unterstützungsverein für Polizeibeamte
Bahnhofstr. 9
49377 Vechta

Der Vorstand entscheidet nach Eingang des Antrages satzungsgemäß anhand der vorliegenden Informationen über die Aufnahme in den Verein und informiert anschließend den Antragsteller.

Leistungen

Durch den Spar- und Unterstützungsverein für Polizeibeamte im Oldenburger Münsterland e.V. wird nach Vorlage eines Beihilfebescheides der Rest der beihilfefähigen Aufwendungen (Prozent 50, 30, 20 %) erstattet. Eine gesonderte Prüfung der Aufwendungen wird nicht durchgeführt.