Leitlinie
Wir müssen unseren Teil der Verantwortung für das, was geschieht, und für das, was unterbleibt, aus der öffentlichen Hand in die eigenen Hände zurücknehmen.
Erich Kästner, Schriftsteller 1899-1974
Willkommen beim SUV
Bei unserem Verein handelt es sich um eine Solidargemeinschaft, die gem. § 176 SGB V die Voraussetzungen der anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall gem. § 5 1 Nr. 13 SGB V erfüllt und ist vom Bundesgesundheitsministerium anerkannt worden.
Neben den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen hat der Gesetzgeber ausdrücklich die “anderweitige Absicherung im Krankheitsfall” gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zugelassen. Mit der Einführung des § 176 SGB V hat der Gesetzgeber die Kriterien für Solidargemeinschaften festgelegt. Damit wurde die Form der Solidargemeinschaften, sofern diese zum 20.01.2021 bestanden haben, als anderweitige Absicherung etabliert.
Vereinszweck
Die Zwecke des Vereins sind die Stärkung der Solidarität und Eigenverantwortung der Mitglieder im Gesundheitsbereich sowie die Unterstützung und Förderung einer Medizin und Pflege, die der körperlichen, seelischen und geistigen Natur des Menschen gerecht wird.
Dabei wird der Eigenverantwortung im sinnvollen Umgang mit Gesundheit und Heilung große Bedeutung beigemessen, indem die Kosten dafür gemeinsam getragen und die Mitglieder sich in vielfältiger Weise helfend zur Seite stehen – und dies weit über das aktive Berufsleben hinaus.
Zwecke unseres Vereins sind insbesondere:
- die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder im Krankheitsfall
- die gegenseitige Absicherung der Mitglieder im Krankheitsfall durch eine rechtlich verbindliche, umfassende und flexible Krankenversorgung nach Maßgabe der Satzung, die mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Höhere Kosten sind bei einem externen Versicherer abgesichert
- die Stärkung der Solidarität und Eigenverantwortung der Mitglieder im Gesundheitsbereich und
- die Unterstützung und Förderung einer Medizin und Pflege, die der Natur des Menschen gerecht wird.
Der Dachverband (BASSG)
Um unseren Zweck und Ziele zu erreichen, wurde gemeinsam mit anderen Solidargemeinschaften die BASSG als Dachorganisation von Solidargemeinschaften, die die gleichen Ziele und Werte verbinden, gegründet. Der SUV ist Mitglied in der BASSG und wird von ihr zertifiziert. Näherer Infos sind unter dem Link der BASSG zu finden.
Wir sind für Sie da
Polizeibeamte / Familienangehörige
Beratung der Mitglieder und Familienangehörigen.
Polizeipensionären / Pensionärswitwen
Beratung von Mitglieder und Pensionärswitwen.
Unterstützung
Unterstützung und Beratung der Mitglieder bei Notlagen.
Betreuung
Beratung und Betreuung bei der Bewältigung eines Trauer- oder Unglücksfalles.
Vorstand
Der Vorstand der Spar- und Unterstützungsverein wird auf der jährlichen Jahreshauptversammlung gewählt und besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:
Mathias Janßen
PK Vechta
1. Vorsitzender
Vorstandsmitglied seit 2007
Theo Grewenkamp
PK Vechta
2. Vorsitzender
Vorstandsmitglied seit 1989
Markus Schaper
PI Cloppenburg
1. Kassierer
Vorstandsmitglied seit 2023
Claus Melle
PK Vechta
2. Kassierer
Vorstandsmitglied seit 2000
Matthias Büssing
PK BAB Ahlhorn
1. Beisitzer
Vorstandsmitglied seit 2012
Josef Soika
PI Verden
2. Beisitzer
Vorstandsmitglied seit 1999
Stefan Heitmann
PK Vechta
3. Beisitzer
Vorstandsmitglied seit 2010
Andrea Heitmann
Mitarbeiterin im SUV Vorstand
Bastian Wollering
PI Cloppenburg
Beisitzer
Vorstandsmitglied seit 2022
Anton Hempen
PI Cloppenburg
Beisitzer
Vorstandsmitglied seit 1989
Ansgar Bramlage
PK Vechta
Beisitzer
Vorstandsmitglied seit 2022
Frank Soika
PK Vechta
Beisitzer
Vorstandsmitglied seit 2022
Bist du bereit ein Mitglied zu werden?
Aufnahmeanträge und Infos zur Mitgliedschaft erhalten Sie durch:
- Direktanforderung per Mail unter info@polizeikasse.de
- Intranet der Polizei Niedersachsen (Blog im null 1|5)
- durch Anforderung über Telefon 04441/854-114 oder in Ausnahmefällen 04441/4240
- oder durch persönliche Anfrage bei einem der Vorstandsmitglieder
Hermann Sadelfeld
Hermann war der 1. Vorsitzende des SUV von seiner Gründung 1989 bis September 2009. Ab diesem Zeitpunkt unterstützte er die Vorstandsarbeit mit Rat und Tat als Besitzer im Vorstand.
Vereinsentstehung
Der Spar- und Unterstützungsverein besteht bereits seit mehr als 30 Jahren.
Gründung Oktober 1989
Im Oktober 1989 gründete Hermann Sadelfeld zusammen mit 89 weiteren Kollegen aus dem damaligen Regierungsbezirk Weser-Ems die „Spar- und Ausgleichskasse von Polizeibeamten im Oldenburger Münsterland“.
Verein seit 1995
Der Verein wurde 1995 beim Amtsgericht Cloppenburg als eingetragener Verein (e.V.) unter den Namen „Spar- und Unterstützungskasse von Polizeibeamten im Oldenburger Münsterland e. V.“.
Umbenennung 2009 - SUV
Auf Hinweis der BAFIN wurde der Vereinsname 2006 umbenannt in "Spar-und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburger Münsterland e.V.". Abkürzung/Kurzform: SUV.
Gesetzliche Anerkennung des SUV 2021
Der Paragraf 176 des SGB V stellt alle vor dem 21. Januar 2021 bestehenden Solidargemeinschaften einer Versicherung in einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) „als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ gleich. Auch der SUV ist somit als dritter Weg in der Krankenabsicherung gesetzlich anerkannt.
Das sagen einige unserer Mitglieder
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Kontaktaufnahme
Bei Fragen rund um den Spar-und Unterstützungsverein können Sie sich gerne bei uns melden!